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Klienteninfo

 

Die Kosten

Es ist in jedem Fall empfehlenswert, sich bei Beginn der Zusammenarbeit über die Berechnungsgrundlage und die Tarifsätze der Honorierung zu informieren. Das Honorar kann frei vereinbart werden.

 

Die Kosten für bestimmte Anwaltsleistungen sind unterschiedlich, als Anhaltspunkt können das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) - siehe Gesetzestexte - herangezogen werden.

 

Provisionen und Maklerlohn zu verrechnen sind dem Rechtsanwalt ausnahmslos untersagt.

 

Wenn Sie es wünschen, werden wir Sie vor jedem wichtigen Schritt darüber informieren, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Ob Sie eine bestimmte Vorgangsweise wählen oder auch darauf verzichten wollen, entscheiden zuletzt –nach umfassender Aufklärung durch uns- immer Sie selbst.

 

Wir behalten uns das Recht vor, Zwischenabrechnungen zu stellen und Akontohonorare anzufordern.

 

 

In welchen Fällen besteht ein Kostenersatzanspruch gegen Dritte?

Im Zivilprozess hat die unterlegene Partei dem Gewinner des Gerichtsverfahrens die Kosten des Gerichtsverfahrens zu ersetzen. Beachten Sie aber bitte, dass für den Fall der Uneinbringlichkeit der Kosten bei der unterlegenen Gegenseite, Sie als Auftraggeber für die Kosten haften.

 

In Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof und bei einzelnen Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat erhält der erfolgreiche Beschwerdeführer einen festgelegten Kostenersatz von der Behörde.

 

Nur im gerichtlichen Strafverfahren, nicht jedoch im Verwaltungsstrafverfahren, findet im Fall des Freispruches bzw. im Fall bestimmter Verfahrenseinstellungen ein teilweiser (allerdings äußerst geringer) Kostenersatz durch den Bund statt.

 

Sicher eine gute Investition für den Fall der Fälle ist eine Rechtsschutzversicherung. Sie gewährleistet, für den Fall, dass das entsprechende Risiko versichert ist, dass Ihnen keine Kosten bzw. nur Kosten in Höhe des von Ihnen mit der Versicherung vereinbarten Selbstbehaltes entstehen. Details klären Sie bitte mit Ihrem Versicherungsvertreter!

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RECHTSANWALT DR. MANFRED BUCHMÜLLER
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